Wir erhalten derzeit vermehrt Anfragen von Personen, die im Internet bei der Suche nach dem Stichwort „biozyklisch-vegan“ neben der Website vom Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. auch auf die Website des Vereins Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. (BIO.VEG.AN.) stoßen, der sich ebenfalls auf die Biozyklisch-Veganen Richtlinien beruft und für sich beansprucht, den biozyklisch-veganen Anbau zu vertreten.
Der Verein Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. (BIO.VEG.AN.) war Ende 2016 ursprünglich von demjenigen weitgehend ehrenamtlich agierenden Personenkreis initiiert und inhaltlich maßgeblich geprägt worden, der sich heute im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. engagiert. Nachdem der 1. Vorsitzende des Vereins Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. (BIO.VEG.AN.), Bernd Kugelmann, am 28. April 2018 durch eigenmächtig vollzogene Kündigung der Kooperations- und Lizenzvereinbarung mit der Lizenzverwalterin BNS Biocyclic Network Services Ltd., den Verein seiner Namens-, Existenz- und Arbeitsgrundlage beraubt hatte und nachdem sich eine Neubesetzung des Vorstands aus formaljuristischen Gründen als nicht durchführbar erwiesen hatte, sah sich damals die große Mehrheit der Mitglieder gezwungen, aus dem Verein Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. (BIO.VEG.AN.) auszutreten und Ende 2018 einen neuen Verein mit gleicher Zielsetzung zu gründen, den Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. Nur durch einen solchen Schritt war gewährleistet, dass die bis dahin so fruchtbare Aufbauarbeit für den biozyklisch-veganen Anbau im deutschsprachigen Raum unbeschadet weitergeführt werden konnte.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass der Verein Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. (BIO.VEG.AN.) nicht mehr befugt ist, sich auf den biozyklisch-veganen Anbau zu beziehen, und dass der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. der einzige offizielle von der Adolf-Hoops-Gesellschaft mbH vertraglich lizenzierte Ansprechpartner zur Förderung des biozyklisch-veganen Anbaus im Sinne der 2017 von der IFOAM in die IFOAM Family of Standards aufgenommenen Biozyklisch-Veganen Richtlinien im deutschsprachigen Raum ist.
Die Website des Vereins Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. (BIO.VEG.AN.), wurde in der vorliegenden Form größtenteils noch von dem oben genannten Personenkreis gestaltet. Sie enthält deshalb auch eine Vielzahl von grundlegenden Informationen, die sich mit denen des Förderkreises Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. decken. Darüber hinaus enthält sie aber auch eine Reihe von nicht mehr zutreffenden Informationen bzw. auch nachträglich eingefügte, teilweise diffamierende Fehlinformationen. Auch wurden bei dem auf der Website des Vereins Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. (BIO.VEG.AN.) abrufbaren Richtliniendokument unbefugte Änderungen vorgenommen, so dass es sich nicht mehr um die offiziellen von IFOAM anerkannten „Biozyklisch-Veganen Richtlinien“ handelt, wie es fälschlicherweise auf der Website des Vereins Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. (BIO.VEG.AN.) behauptet wird.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen missbräuchlichen und irreführenden Verwendung der Biozyklisch-Veganen Richtlinien und des Begriffes „biozyklisch-vegan“ durch den Verein Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. (BIO.VEG.AN.) hat sich die Adolf-Hoops-Gesellschaft mbH als Herausgeberin der Biozyklisch-Veganen Richtlinien und Eigentümerin des biozyklisch-veganen Gütesiegels und somit auch als Garantin für eine geordnete weltweite gedeihliche Weiterentwicklung des biozyklisch-veganen Anbaus veranlasst gesehen, eine Stellungnahme zu verfassen, die weitere Hintergrundinformationen zu den Ereignissen enthält, welche zu der Neugründung des Förderkreises Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. geführt haben.
Mit dieser Stellungnahme, die wir hier zum Download zur Verfügung stellen, möchten wir interessierten Personen die Möglichkeit bieten, sich einen Eindruck von den Zusammenhängen zu verschaffen, und dadurch zu einer Klärung der Situation beitragen.